Im Folgenden nimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeitskreise Leben Baden-Württemberg (LAG AKL) Stellung zum o.g. Referentenentwurf (einzusehen unter: Suizidpräventionsgesetz | BMG)
Die LAG AKL befürwortet die gesetzliche Verankerung der Suizidprävention in Deutschland, sowie die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention. Diese zu schaffende Institution kann vielfältige Ziele der Suizidprävention für das gesamte Bundesgebiet voranbringen. Das betrifft besonders Methodenrestriktionen, Veränderung der Datenerhebung der Suizide (getrennte Erfassung assistierter Suizide), Datenbank zur Erstellung von Hilfsangeboten, Erarbeitung von Material zur Prävention, uvm. Bei der Entwicklung eines Konzeptes zur Onlineberatung und Telefonberatung hoffen wir sehr, dass die schon lange bestehenden Konzepte gesehen werden und entsprechend unterstützt werden, so dass sie für die ganze Bundesrepublik anwendbar sind (beispielsweise: U-25, Youth live line, Lebenslinien 60+, Mano…)
Hierbei muss allerdings auch eine auskömmliche Finanzierung der bestehenden niedrigschwelligen suizidpräventiven Beratungsangebote, egal ob persönlich oder online, mit bedacht werden.
Ein zentraler Punkt des Referentenentwurfs ist auch der flächendeckender Ausbau der Krisendienste in allen Ländern. Auch diese Initiative unterstützen wir, da durch sie eine Lücke in der Betreuung zwischen niedrigschwelligem Beratungsangebot und sofortiger Klinikeinweisung geschlossen werden kann. Jedoch bleibt auch hier aufmerksam zu sein, dass nach dem Abfangen der akuten Krise weiterführende Hilfen vorgehalten und flächendeckend verfügbar sein müssen.
Des weiteren werden im Referentenentwurf Modellvorhaben benannt. In jedem Bundesland soll ein Modellprojekt durchgeführt werden, dass die Vernetzung der Krisendienste und bestehenden Beratungsangebote entwickelt. Insbesondere die Nachsorge von Personen nach einem Suizidversuch und Entlassung aus der Klinik soll stark in den Fokus genommen werden. Für Baden-Württemberg sehen wir die AKLs hier auch in einer zentralen Rolle und glauben, dass wir in die Modellprojekte dringend einbezogen werden sollten.
Auch eine Einbeziehung der AKL in den geplanten Fachbeirat auf Bundesebene als Vertreter:Innen des Bundeslandes Baden-Württemberg ist notwendig. Diese Art von Institutionen existieren in Baden-Württemberg seit über 50 Jahren. Wir sind durch unseren Zusammenschluss mit gleichen Richtlinien einzigartig und haben eine jahrzehntelange Expertise im Bereich der Suizidprävention und in der Arbeit mit geschulten ehrenamtlichen Krisenbegleiter:Innen. Diese Unterstützung und der Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Bereich Krisenhilfe und Suizidprävention durch die AKL kann ebenso Modellcharakter für andere Einrichtungen und Bundesländer haben. Kritisch zu sehen ist hier von unserer Seite, dass der Fachbeirat ehrenamtlich arbeiten soll. Das wäre für Vertreter und Sprecher von gemeinnützigen Vereinen kaum leistbar.
Wichtig bleibt für uns zu betonen: Die Kritik richtet sich nicht an den Inhalten des Referentenentwurfs, sondern
an die Finanzierbarkeit dieser Vorhaben. Im aktuellen Referentenentwurf wird lediglich die Arbeit der Bundesfachstelle berücksichtigt, nicht jedoch der geforderte flächendeckende Ausbau der niedrigschwelligen suizidpräventiven Beratungsangebote und der entstehenden Kosten für die Länder durch den Auf-/Ausbau der Krisendienste.
